PayPal hat ein rasantes Wachstum hingelegt und ist binnen kürzester Zeit von der einstigen Tochter eBays zum globalen Bezahldienst für jegliche Online-Produkte geworden. Längst notiert das Unternehmen auch an der Börse und die Nutzerzahlen von knapp 200 Millionen sprechen für sich. Trotzdem gibt es ab und an Probleme und zwar mit dem hochgelobten Käuferschutz. Welche sind das und was kann man dagegen tun?

Käuferschutz ist vom Prinzip her eine tolle Sache
PayPal ist expandiert und das nicht gerade geringfügig. War der Dienst früher nur Menschen bekannt, die regelmäßig über eBay Geschäfte abwickelten, trifft man heutzutage kaum auf einen Online-Shop mehr, der eine Bezahlung mit PayPal kategorisch ausschließt- und shoppen ist beliebt. Selbst in sogenannten PayPal Casinos kann man mittlerweile entsprechende Transaktionen vornehmen. Eine Übersicht aller Online PayPal Casinos ist hier zu finden. Hochgelobt und vielfach auch von großem Nutzen ist der Käuferschutz, der PayPal berühmt gemacht hat.
Vom Prinzip her funktioniert dieser folgendermaßen:
1. Fällt der Käufer eines Artikels einem Betrüger zum Opfer und hat er diesen mit PayPal bezahlt, so gewährt PayPal dem Käufer den gezahlten Beitrag zurück
2. Auch für den Fall, dass der gelieferte Artikel nicht dem gekauften entspricht, hilft PayPal dem Käufer, sodass dieser sein Geld nicht verliert

Beim Käuferschutz muss Beweis geführt werden
So verlangt der Käuferschutz, dass der Verkäufer den Artikel beispielsweise gar nicht absendet.
1. Das erste Problem entsteht somit dann, wenn der Verkäufer angibt, den Versand durchgeführt zu haben und für diesen auch einen entsprechenden Beleg vorweist
2. Schwierig ist auch der Fall, dass eine andere Ware als die bestellte geliefert wird
Beim ersten Fall geht die Pflicht zu beweisen, dass der Artikel niemals beim Käufer eingetroffen ist, automatisch auf den Käufer über. Beim zweiten Fall hingegen ist es so, dass geringe Abweichungen PayPal regelmäßig gar nicht für eine Rückerstattung des Geldes genügen lässt. Andererseits kommt es dem Käufer auch in einer solchen Situation nicht gerade gelegen, dass PayPal die Kriterien für die Abweichung nach Gutdünken festgelegt hat.

PayPal schließt selbst diverse Waren vom Schutz aus
Abgesehen davon, dass der Käuferschutz bei PayPal zum Beispiel auch dann nicht besteht, wenn man das Geld über die implementierte Funktion des Geldsendens an Familie und Freunde überwiesen hat, sind auch diverse Waren ganz exkludiert. Hierzu gehören unter anderem die nachstehenden:
1. Kauf von Grundeigentum
2. Erwerb von Fahrzeugen
3. Bestellung individuell gefertigter Artikel
Auch wenn man Geschenkkarten gleich welcher Art über PayPal bezahlt, verweigert der Dienst im Falle des Falles den Käuferschutz. Was am Ende also bleibt, ist die Empfehlung, den Käuferschutz als das zu betrachten, was es ist: Ein hilfreiches Tool, das in den meisten Fällen dem Käufer bei Problemen helfen kann - in einigen wenigen aber auch nicht.