Diese Lockerungen gelten in Baden-Württemberg
Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Glücklicherweise sinken die Inzidenzwerte weiter und unser Alltag nimmt ein Stück weit wieder Normalität an.
Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Glücklicherweise sinken die Inzidenzwerte weiter und unser Alltag nimmt ein Stück weit wieder Normalität an.
Die neue Verordnung baut auf dem neuen VIER-Stufenmodell auf.
Sobald die Inzidenz 5 Tage infolge über 50 liegt, tritt Stufe 4 ein. Entsprechend trifft Stufe 3 bei einer 5-Tage-Inzidenz ein, die zwischen 35 und 50 liegt. Liegt die Inzidenz zwischen 10 und 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tage, so gilt Stufe 2. Stufe 1 tritt dann ein, wenn sich die Inzidenz 5 Tage lang unter 10 befindet.
Je nach Inzidenzwerten in den Landkreisen, gelten folgende Lockerungen:
In dieser Inzidenzstufe kannst Du Dich mit 5 Personen aus maximal 2 Haushalten treffen. Kinder, sowie Genesene oder Geimpfte Person werden egal bei welcher Inzidenz nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben gelten ebenfalls als ein Haushalt.
Feiern dürfen mit Hygienekonzept in kleinstem Rahmen stattfinden (maximal 10 Personen). Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Test vorweisen.
Im Freien darf die Gastronomie mit dem 3 G-Konzept (Nachweislich geimpft, genesen oder getestet) öffnen. In geschlossenen Räumen darf sich maximal eine Person pro 2,5 Quadratmeter aufhalten. . Außerdem gilt Rauchverbot.
Shopping ist bei einer Inzidenz über 50 mit Hygienekonzept und Kontaktdaten-Aufnahme erlaubt. Hier ist nur eine Person pro 10 Quadratmeter zugelassen.
Im Freien ist Sport mit maximal 25 Personen möglich. In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 14 Personen zusammenkommen. In beiden Fällen gilt die Testpflicht.
Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Freizeitparks u.ä. haben folgende Beschränkungen: Draußen darf sich maximal eine Person auf 20 Quadratmeter aufhalten. Es gilt die 3G-Regelung. Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen müssen zu bleiben. Außerdem ist immer ein Hygienekonzept erforderlich.
Bei öffentlichen Großveranstaltungen wie z.B. Konzerten, Theatern etc. können im Freien höchstens 250 Personen zusammenkommen. Drinnen maximal 100 Personen. Draußen und drinnen gilt für alle die nicht geimpft oder genesen sind eine Testpflicht.
Auch Kultureinrichtungen, Museen oder Bibliotheken sind wieder einfacher zu besuchen. Auf 20 Quadratmetern darf sich maximal eine Person aufhalten. Es gilt weiterhin die 3G–Regelung.
Wenn in Deinem Landkreis eine Inzidenz zwischen 35 und 50 herrscht, kannst Du Dich mit maximal 15 Personen aus vier Haushalten treffen. Kinder bis 13 Jahre sind davon ausgenommen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
Hochzeiten, Geburtstage o.ä. Feiern können mit max. 50 Personen stattfinden. Die Teilnehmer müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
Im Freien gibt es in der Gastronomie keine große Einschränkungen. Wichtig ist hier, dass die Daten der Besucher erfasst werden und das Hygienekonzept des Ortes eingehalten wird. Im geschlossenen Raum ist maximal eine Person je 2,5 Quadratmeter erlaubt. Es gilt Rauchverbot und die 3G-Regelung.
Bei einer Inzidenz über 35 ist beim Shoppen nur eine Person pro zehn Quadratmetern in Geschäften zugelassen. Zudem müssen von jedem Kunde Kontaktdaten aufgenommen werden.
Hier gilt lediglich die Testpflicht für alle, die nicht genesen oder geimpft sind.
Es gilt die 3G-Regelung. Eine Person je zehn Quadratmeter ist erlaubt.
Konzerte, Theater etc. sind draußen mit höchstens 500 und drinnen mit maximal 200 Personen erlaubt. Beides mal gilt die Testpflicht, bzw. die 3G – Regelung (Nachweislich geimpft, genesen oder getestet).
Die klassische 3G – Regelung gilt auch bei Einrichtungen für Kultur. Maximal darf sich eine Person auf 10 Quadratmetern aufhalten.
Die Kontaktbeschränkungen in Stufe 2 belaufen sich auf 15 Personen, aus maximal vier Haushalten. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
Du kannst mit bis zu 200 Personen privat feiern. In geschlossenen Räumen oder Sälen gilt die Testpflicht für alle, die nicht geimpft oder genesen sind.
Mit funktionierendem Hygienekonzept gelten in der Gastronomie keine Einschränkungen. Nur die Aufnahme von Kontaktdaten ist vorgeschrieben.
Beim Shoppen hast Du freie Fahrt! Wenn das Hygienekonzept des Einzelhandels funktioniert, kannst Du ganz entspannt einkaufen.
Auch bei Freizeiteinrichtungen gibt es keine Beschränkungen. Veranstalter müssen aber Deine Kontaktdaten aufnehmen.
Es gibt keine Einschränkungen im Sport.
Öffentliche Events im Freien sind mit max. 750 Personen möglich. Wenn es mehr als 200 Teilnehmer sind, gilt eine Maskenpflicht. Im geschlossenen Raum dürfen höchstens 250 Menschen an der Veranstaltung teilnehmen.
In Kultureinrichtungen gibt es auch keine Beschränkungen. Deine Kontaktdaten müssen trotzdem dokumentiert werden.
Bei Inzidenzen unter 10 darfst Du Dich mit bis zu 25 Personen, aus beliebig vielen Haushalten treffen.
Private Veranstaltungen sind mit bis zu 300 Personen erlaubt. In geschlossenen Räumen gelten die 3 G's (nachweislich geimpft, genesen oder getestet).
Alle Einschränkungen in Restaurants, Spielhallen und Kneipen sind in Stufe 1 aufgehoben. Kontaktdaten aller Gäste müssen dokumentiert werden. In geschlossenen Räumen gilt ein Rauchverbot.
Öffentliche Konzerte oder andere Veranstaltungen sind im Freien mit maximal 1 500 Personen erlaubt. Bei mehr als 300 Teilnehmern gilt dann die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 500 Personen zusammenkommen.