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Lokalnachrichten

Diese Lockerungen gelten in Baden-Württemberg

Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Glücklicherweise sinken die Inzidenzwerte weiter und unser Alltag nimmt ein Stück weit wieder Normalität an.

Die neue Verordnung baut auf dem neuen VIER-Stufenmodell auf.

Sobald die Inzidenz 5 Tage infolge über 50 liegt, tritt Stufe 4 ein. Entsprechend trifft Stufe 3 bei einer 5-Tage-Inzidenz ein, die zwischen 35 und 50 liegt. Liegt die Inzidenz zwischen 10 und 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tage, so gilt Stufe 2. Stufe 1 tritt dann ein, wenn sich die Inzidenz 5 Tage lang unter 10 befindet.

Je nach Inzidenzwerten in den Landkreisen, gelten folgende Lockerungen:

Stufe 4: Inzidenz über 50

  • Kontakte

    In dieser Inzidenzstufe kannst Du Dich mit 5 Personen aus maximal 2 Haushalten treffen. Kinder, sowie Genesene oder Geimpfte Person werden egal bei welcher Inzidenz nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben gelten ebenfalls als ein Haushalt. 

  • Private Feiern

    Feiern dürfen mit Hygienekonzept in kleinstem Rahmen stattfinden (maximal 10 Personen). Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Test vorweisen.

  • Gastronomie

    Im Freien darf die Gastronomie mit dem 3 G-Konzept (Nachweislich geimpft, genesen oder getestet) öffnen. In geschlossenen Räumen darf sich maximal eine Person pro 2,5 Quadratmeter aufhalten. . Außerdem gilt Rauchverbot.

  • Einzelhandel

    Shopping ist bei einer Inzidenz über 50 mit Hygienekonzept und Kontaktdaten-Aufnahme erlaubt. Hier ist nur eine Person pro 10 Quadratmeter zugelassen.

  • Sport

    Im Freien ist Sport mit maximal 25 Personen möglich. In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 14 Personen zusammenkommen. In beiden Fällen gilt die Testpflicht.

  • Freizeit

    Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Freizeitparks u.ä. haben folgende Beschränkungen: Draußen darf sich maximal eine Person auf 20 Quadratmeter aufhalten. Es gilt die 3G-Regelung. Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen müssen zu bleiben. Außerdem ist immer ein Hygienekonzept erforderlich.

  • Veranstaltungen

    Bei öffentlichen Großveranstaltungen wie z.B. Konzerten, Theatern etc. können im Freien höchstens 250 Personen zusammenkommen. Drinnen maximal 100 Personen.  Draußen und drinnen gilt für alle die nicht geimpft oder genesen sind eine Testpflicht.

  • Kultur

    Auch Kultureinrichtungen, Museen oder Bibliotheken sind wieder einfacher zu besuchen. Auf 20 Quadratmetern darf sich maximal eine Person aufhalten. Es gilt weiterhin die 3G–Regelung.

Stufe 3: Inzidenz von 35-50

  • Kontakte

    Wenn in Deinem Landkreis eine Inzidenz zwischen 35 und 50 herrscht, kannst Du Dich mit maximal 15 Personen aus vier Haushalten treffen. Kinder bis 13 Jahre sind davon ausgenommen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

  • Private Feiern

    Hochzeiten, Geburtstage o.ä.  Feiern können mit max. 50 Personen stattfinden. Die Teilnehmer müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

  • Gastronomie

    Im Freien gibt es in der Gastronomie keine große Einschränkungen. Wichtig ist hier, dass die Daten der Besucher erfasst werden und das Hygienekonzept des Ortes eingehalten wird. Im geschlossenen Raum ist maximal eine Person je 2,5 Quadratmeter erlaubt. Es gilt Rauchverbot und die 3G-Regelung.

  • Einzelhandel

    Bei einer Inzidenz über 35 ist beim Shoppen nur eine Person pro zehn Quadratmetern in Geschäften zugelassen. Zudem müssen von jedem Kunde Kontaktdaten aufgenommen werden. 

  • Sport

    Hier gilt lediglich die Testpflicht für alle, die nicht genesen oder geimpft sind.

  • Freizeiteinrichtungen

    Es gilt die 3G-Regelung. Eine Person je zehn Quadratmeter ist erlaubt. 

  • Veranstaltungen

    Konzerte, Theater etc. sind draußen mit höchstens 500 und drinnen mit maximal 200 Personen erlaubt. Beides mal gilt die Testpflicht, bzw. die 3G – Regelung (Nachweislich geimpft, genesen oder getestet).

  • Kultur

    Die klassische 3G – Regelung gilt auch bei Einrichtungen für Kultur. Maximal darf sich eine Person auf 10 Quadratmetern aufhalten.

Stufe 2: Inzidenz von 10 - 35

  • Kontakte

    Die Kontaktbeschränkungen in Stufe 2 belaufen sich auf 15 Personen, aus maximal vier Haushalten. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

  • Private Feiern

    Du kannst mit bis zu 200 Personen privat feiern. In geschlossenen Räumen oder Sälen gilt die Testpflicht für alle, die nicht geimpft oder genesen sind.

  • Gastronomie

    Mit funktionierendem Hygienekonzept gelten in der Gastronomie keine Einschränkungen. Nur die Aufnahme von Kontaktdaten ist vorgeschrieben.  

  • Einzelhandel

    Beim Shoppen hast Du freie Fahrt! Wenn das Hygienekonzept des Einzelhandels funktioniert, kannst Du ganz entspannt einkaufen. 

  • Freizeiteinrichtungen

    Auch bei Freizeiteinrichtungen gibt es keine Beschränkungen. Veranstalter müssen aber Deine Kontaktdaten aufnehmen. 

  • Sport

    Es gibt keine Einschränkungen im Sport. 

  • Veranstaltungen

    Öffentliche Events im Freien sind mit max. 750 Personen möglich. Wenn es mehr als 200 Teilnehmer sind, gilt eine Maskenpflicht. Im geschlossenen Raum dürfen höchstens 250 Menschen an der Veranstaltung teilnehmen.

  • Kultur

    In Kultureinrichtungen gibt es auch keine Beschränkungen. Deine Kontaktdaten müssen trotzdem dokumentiert werden. 

Stufe 1: Inzidenz unter 10

  • Kontakte

    Bei Inzidenzen unter 10 darfst Du Dich mit bis zu 25 Personen, aus beliebig vielen Haushalten treffen. 

  • Private Feiern

    Private Veranstaltungen sind mit bis zu 300 Personen erlaubt. In geschlossenen Räumen gelten die 3 G's (nachweislich geimpft, genesen oder getestet).

  • Restaurants, Spielhallen und Kneipen

    Alle Einschränkungen in Restaurants, Spielhallen und Kneipen sind in Stufe 1 aufgehoben. Kontaktdaten aller Gäste müssen dokumentiert werden. In geschlossenen Räumen gilt ein Rauchverbot. 

  • Veranstaltungen

    Öffentliche Konzerte oder andere Veranstaltungen sind im Freien mit maximal 1 500 Personen erlaubt. Bei mehr als 300 Teilnehmern gilt dann die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 500 Personen zusammenkommen.