Hund im Auto
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Hunde im Auto - wann darf ich eingreifen

Die schwüle Hitze haut einen fast um. Immer wieder sieht man Hunde oder sogar kleine Kinder, die einfach im Auto zurückgelassen werden.

Der Organismus von Hunden und Babys kann hohe Temperaturen einfach schlechter ausgleichen. Erste Regel ist hier: Kinder und Hunde natürlich niemals im Auto zurücklassen! Ansonsten heißt es für alle anderen, gerade bei den hohen Temperaturen, mit offenen Augen und Ohren unterwegs zu sein! Wir sagen Euch, was Ihr tun solltet und sogar müsst, wenn Kinder oder Hunde im heißen Auto eingesperrt sind! 

  • 1. Prüfen, ob Lebensgefahr besteht
    • Reagiert der Hund oder das Kind auf Ansprache, Klopfen oder Rufen? Wie reagieren sie? Apathisch, benommen?
    • Steht das Auto in der prallen Sonne? Sind die Insassen direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt?
    • Weiß jemand, wie lange der Wagen schon dort steht?
    • Hört man eine Standklimaanlage?
  • 2. Prüfen, ob der Autobesitzer auffindbar ist
    • Laden, Hotel, Restaurant, Tankstelle: könnt Ihr den Besitzer des Wagens ausrufen lassen?
    • angemessene Zeit abwarten, ob der Autofahrer zurückkehrt - vielleicht ist er nur kurz zur Toilette gegangen
  • 3. Polizei einschalten!
    • deutlich machen, dass akute Lebensgefahr besteht und dass das Auto geöffnet werden muss
    • nachfragen, ob man ein Fenster einschlagen darf
    • Autokennzeichen durchgeben und darum bitten, dass der Halter informiert wird
  • 4. Situation dokumentieren
    • Zeiten und Situation beschreiben. Wann wurde welche Aktion getätigt? Wie lange wurde gewartet?
    • Filmen und fotografieren! Auto von allen Seiten, wenn vorhanden das Thermometer und die Uhrzeit
    • Namen und Nummern von Zeugen notieren
    • Temperatur notieren, Innen- und Außentemperatur anderer Autos als Anhaltspunkt
    • Zuhause ein Gedächtnisprotokoll erstellen

Die Gesetzesgrundlage

Die Tierschutz-Hundeverordnung, das Bundes- und das Strafgesetzbuch beinhalten einige Paragrafen, die ein Einschreiten bei brenzligen Situationen rechtfertigen. 

Die Betreuungsperson hat für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt. - §8 Abs. 2 Punkt 3 TierSchHuV

Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. - §228 BGB

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. - §34 StGB