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Diese Änderungen gelten ab Februar 2023!

Neuer Monat, neue Veränderungen. Hier gibt´s die passende Übersicht, was sich alles für Dich im Februar ändert!

Das ändert sich ab Februar!

  • Maskenpflicht entfällt

    Ab dem 02.02.23 entfällt auch in den letzten Bundesländern die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Nah- und auch Fernverkehr. Auch das Personal in ambulanten medizinischen Einrichtungen, wie zum Beispiel beim Arzt oder Zahnarzt, muss seit dem 31.01.23 keine Maske mehr tragen. Aber Achtung! Als Patient oder Besucher muss weiterhin eine FFP2 Maske getragen werden.

  • Corona-Arbeitsschutzverordnung fällt

    Die Corona-Schutzverordnung für Arbeitgeber entfällt ebenfalls ab dem 02.02.23. Sie hat bisher dafür gesorgt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor Corona schützen mussten. Verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen, Hygienekonzepte inklusive Homeoffice- und Testangebote, regelmäßiges Lüften und mehr werden nun freiwillig. Was weiter möglich bleibt, ist die telefonische Krankschreibung bis zu 7 Tage. Auch das Kurzarbeitergeld bleibt erhalten und kann gezahlt werden, wenn mind. 10% der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem gilt auch der erleichterte Zugang zur Grundsicherung und damit zum neuen Bürgergeld, weiterhin.

  • Verbandskasten wird neu aufgestellt

    Ab dem 01.02.23 gilt eine neue DIN-Norm für Verbandskästen in PKWs: Nach dieser Norm muss nicht nur jedes Auto einen Verbandskasten dabei haben, sondern er muss jetzt zusätzlich zur bisherigen Ausstattung zwei Gesichtsmasken beinhalten. Dafür fallen das Dreieckstuch und ein Verbandstuch weg.

  • Bier wird teurer

    Einige große Brauereien haben angekündigt, die Bierpreise erhöhen zu wollen. Darunter zum Beispiel Warsteiner, Bitburger, Veltins und Carlsberg. Konkret sollen die Flaschenpreise um ca. 6.60€ pro Hektoliter und die Fasspreise um ca. 14€ pro Hektoliter steigen. Aber keine Sorge - 7,50€ für eine Halbe soll es nicht geben, versichert Tina Gatty, Mitglied der Geschäftsleitung der Schönbuch Braumanufaktur, gegenüber DIE NEUE 107.7.

  • Wind-an-Land-Gesetz

    Um die Windenergie an Land auszubauen, tritt ab dem 01.02.23 das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft. Es schreibt künftig verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor, damit bis 2030 die doppelte Strommenge aus erneuerbaren Energien möglich wird.

  • Produktionsstopp bei Energiesparlampen

    Das Aus für CFLni, T5 und T9. Diese Lampen enthalten Quecksilber und durften bisher auf Grundlage einer Ausnahme weiter produziert werden. Das ändert sich zum 25.02.23, denn dann darf nur noch Lagerware verkauft werden.

Diese Änderungen kommen im Laufe des Jahres

  • Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom 

    Die Energiekrise wirkt sich vor allem auf Verbraucher:innen finanziell stark aus. Die Preisbremse für Gas, Strom und Fernwärme sorgen ab 2023 für finanzielle Entlastung. Zwar werden sie nach aktuellem Stand ab März 2023 formal in Kraft treten, sollen dann aber auch rückwirkend ab 1. Januar 2023 ihre wirken,

  • Das 49-Euro-Ticket

    Aufs 9-Euro-Ticket aus dem Sommer folgt das dauerhafte 49-Euro-Ticket: Im Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest. Für 49 Euro pro Monat können Sie damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen – egal wo im Land. 

  • Es gibt mehr Rente  

    Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,5% und im Osten um 4,2% steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung. 

  • Der Mindestlohn in der Pflege steigt 

    Der Mindestlohn für in der Pflege tätige Menschen steigt im Jahr 2023 in zwei Stufen an: Einmal im Mai 2023 und dann nochmal später im Dezember 2023. 

  • Achtung: Führerscheinumtausch!

    Bis zum Jahr 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-Führerschein umgetauscht werden.