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Stuttgart öffnet! Das geht jetzt wieder

26.Mai: Endlich öffnet auch die Landeshauptstadt wieder zahlreiche Türen. Folgendes ist ab morgen wieder möglich.

Endlich wieder die Pizza direkt beim Italiener essen, danach ein Käffchen in einem Café trinken und vielleicht gönnt man sich auch noch einen Drink in der Lieblingsbar. Das Beste – man muss um 22 Uhr nicht wieder schnell nach Hause flitzen!

Wenn in einem Landkreis die Inzidenz fünf Werktage (Samstag zählt auch als Werktag) unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag Lockerungen in Kraft treten. Momentan ist das in der Region bereits in Böblingen und in Heilbronn der Fall. Morgen (27.05.) öffnet auch Stuttgart und Göppingen. Auf folgendes darfst Du dich jetzt freuen:

  • Ausgangssperre

    Die Ausgangssperre wird aufgehoben.

  • Kontakte

    Es dürfen sich wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Auch vollständig Geimpfte oder Genesene zählen nicht als weitere Person dazu.
    Paare gelten auch als ein Haushalt.

  • Gastronomie

    Die Gastronomie darf sowohl den Außen- als auch den Innenbereich von 6-21 Uhr wieder öffnen.
    Für einen Besuch ist ein negativer Corona-Test notwendig, der max. 24h alt ist, oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis.

  • Einzelhandel

    Shoppen ist wieder ohne vorherigen Termin möglich.

  • Körpernahe Dienstleistungen

    Körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Massage-, oder Tattoo Studios dürfen wieder öffnen.
    Wenn während der Behandlung eine Maske getragen werden kann, ist auch kein Test mehr nötig.

    Beispiel: Für einen Friseurbesuch braucht man zwar einen Termin, aber keinen negativen Test mehr. Bei einer Rasur oder anderen Behandlungen im Gesicht, bei denen keine Maske getragen werden kann, muss ein tagesaktueller negativer Test, oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgezeigt werden.

  • Schulen und Kitas

    Kitas gehen wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
    Grundschulen können ohne Abstand in den Präsenzbetrieb gehen.
    Alle andere Klassenstufen haben Präsenzunterricht im Wechselmodell.
    Für Abschlussklassen können Ausnahmen gelten.

    Für Präsenzunterricht müssen zwei Corona-Tests pro Woche durchgeführt werden.

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport

    Im Freien dürfen bis zu 20 Personen auf einer Sportanlage sein.
    Bei Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports dürfen draußen bis zu 100 Zuschauer*innen dabei sein.

  • Schwimmbäder

    Schwimmbäder dürfen ihre Außenbereiche öffnen und auch Badeseen mit kontrolliertem Zugang sind wieder offen.

  • Kulturveranstaltungen, Museen, Zoos, etc.

    Kinos und Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 100 Besuchern stattfinden. Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Freizeiteinrichtungen im Freien haben geöffnet.

  • Hotels

    Hotels dürfen nun auch wieder für Privatreisende öffnen.

  • Masken- und Abstandregeln

    Die AHA-Regeln gelten weiterhin für alle.

  • Alkoholverbot
    Schild Alkoholverbot
    Schild Alkoholverbot

    Das Alkoholverbot in Stuttgart wird um weitere vier Wochen verlängert. Allerdings gilt das Verbot nur noch von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf in den betroffenen Zonen kein Alkohol konsumiert oder verkauft werden.
    Die Stellen sind seit neuestem
    mit Schildern markiert. Dazu zählen zum Beispiel der Feuersee im Westen, der Marienplatz im Süden oder auch der Innenstadtbereich innerhalb des Cityringes.

Wenn die Inzidenz 14 Tage lang weiter sinkt, sind weitere Öffnungsschritte möglich. Sollte die Inzidenz fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50 sein, dürfen sich zum Beispiel auch wieder 10 Personen aus drei Haushalten treffen.

Die Lockerungen gelten, so lange die Inzidenz unter 100 bleibt. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tage diesen Wert wieder überschreiten (hier zählt auch der Sonntag dazu), treten am übernächsten Tag die Verschärfungen wieder in Kraft. Dabei gelten die Zahlen des Robert-Koch-Instituts, nicht die des Landesgesundheitsamts, da diese teilweise voneinander abweichen.