Sommerurlaub in Coronazeiten
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Wohin geht's für Dich?

Sommerurlaub in Coronazeiten

Die Sommerferien sind da und wir haben alle Infos, die Du für Deinen Urlaub im Ausland beachten musst.

Ab dem 01. August müssen sich alle Reiserückkehrer (ausgenommen geimpft oder genesen) ab 12 Jahren testen lassen. Unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel sie anreisen und ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht.

Aufgrund der sich fast täglich ändernden Lage, verweisen wir auf die Website vom Auswärtigen Amt, damit Du überprüfen kannst, ob die hier genannten Informationen (Stand 03.08.2021, 11.30 Uhr) noch immer aktuell sind.

Die aktuellen und detaillierten Zahlen der Coronainfektionen in den verschiedenen Länder gibt es hier.

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  • Österreich

    Einreise:

    1. Nachweis eines Antigentests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme)
    2. Nachweis über vollständige Impfung 
    3. Genesungsnachweis (Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen)
    4. Antikörpernachweis (maximal 90 Tage alt) 

    Kann kein Nachweis vorgewiesen werden, ist vor der Einreise eine elektronische Registrierung erforderlich und ein COVID-19 Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten nachzuholen.

    Grenzkontrollen finden statt, mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.

    Durch- & Weiterreise:
    Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
    Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen. Die Grenzen zu Tschechien und der Slowakei können derzeit nur an bestimmten Grenzübergängen passiert werden. 

    Reiseverbindungen:
    Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb.

    Beschränkungen im Land:
    Der Besuch von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen ist wieder möglich mit Nachweis der 3Gs.

    Hygieneregeln:
    An allen öffentlichen Orten - in Innen- und Außenbereichen - ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln in Kundenbereichen von Betriebsstätten (Handel, Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Bei körpernahen Dienstleistungen ist der Nachweis der 3Gs zu erbringen.

  • Italien

    Einreise:
    Nach Italien ist die Einreise aus EU-Ländern ohne Quarantänepflicht gestattet, kann jedoch je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden.
    Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung in Papierform vorgelegt werden. 
    Reisende, die sich in den 14 Tage vor Einreise in Ländern der Europäischen Union aufgehalten haben, müssen einen Nachweis der 3Gs erbringen.
    Reisende ohne 3G-Nachweis sind verpflichtet, sich 10 Tage selbst zu isolieren und am Ende einen Test vorzunehmen.

    Durch- und Weiterreise:
    Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. 

    Reiseverbindungen:
    Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise dazu gibt es hier

    Beschränkungen im Land:
    Es gilt der gesundheitliche Notstand. Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in 4 Kategorien eingeteilt, für die spezifische Maßnahmen vorgesehen sind. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium, mit interaktiver Karte

    Hygieneregelungen:
    Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht eine Maskenpflicht. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. 
    In Fahrzeugen können sich bis zu 5 Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend ohne Maskenpflicht im Fahrzeug aufhalten. Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. 3 Personen mit Maskenpflicht reduziert. 

  • Frankreich

    Einreise: 
    Die Einreise und Ausreise nach Frankreich ist aus allen EU-Statten ohne besonderen Reisegrund möglich. Einreisende müssen ab 12 Jahren einen höchsten 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Gleichwertig ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus' oder der höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion. 

    Durch- und Weiterreise:
    Die Durchreise aus EU-Staaten ist möglich. Generell gelten für alle Durchreisenden die 3Gs. Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium

    Reiseverbindungen:
    Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar.

    Beschränkungen im Land:
    Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Regionale Ausnahmen sind möglich. Nähere Informationen gibt es auf der Website der französischen Regierung

    Hygieneregeln:
    Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahren eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen. Die Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.

    Besonderheiten in den Regionen:
    Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika

  • Spanien

    Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit gewarnt.

    Epidemiologische Lage:
    Spanien ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen steigt in ganz Spanien, auch auf den Balearen und Kanaren, und beträgt mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Spanien ist daher als Hochrisikogebiet eingestuft.

    Einreise:
    Die Einreise aus allen EU-Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Dies erzeug einen QR-Code, der beim Check-in und der Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen oder in Papierausdruck vorgelegt werden. 
    Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. 
    Für alle Reisenden ab 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen: 

    • negatives Testergebnis (PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der EU anerkannte Antigen-Tests (sog. Schnelltests), das maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein darf. 
    • Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt ist. 
    • Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. 

    Die Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen. 

    Durch- und Weiterreise:
    Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.

    Reiseverbindungen:
    Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr ist noch reduziert.

    Beschränkungen im Land:
    Informationen zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Website des spanischen Gesundheitsministeriums
    Informationen zu den Besonderheiten auf den Inseln findest Du hier

    Hygieneregeln:
    Landesweit gilt eine Pficht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.

  • Niederlande

    Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande einschließlich seiner überseeischen Teile, wird gewarnt.

    Epidemiologische Lage:
    Das Königreich der Niederlande ist erneut stark von COVID-19 betroffen. Die Zahlen steigen auf mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Die Niederlande wird daher als Hochrisikogebiet eingestuft.

    Einreise:
    Deutschland ist für die Niederlande kein Hochrisikogebiet mehr. Reisende aus Deutschland müssen also keinen negativen PCR- oder Antigen-Test mehr vorweisen und es wird auch nicht mehr empfohlen, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. 

    Durch- und Weiterreise:
    Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Die entsprechenden Regelungen findest Du hier

    Reiseverbindungen:
    Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen sowie beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.

    Beschränkungen im Land:
    Es gelten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen: Nachtclubs und Diskotheken sind erneut geschlossen. Im Übrigen sind Freizeiteinrichtungen und die Gastronomie ggf. mit Kapazitätsbeschränkungen und eingeschränkten Öffnungszeiten geöffnet, genau wie Geschäfte und Museen. 

    Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.

    Hygieneregeln:
    Die Maskenpflicht ist weitgehend aufgehoben und bleibt nur in den Bereichen, in denen die 1,5 Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, z.B. bei der Personenbeförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, Flugzeugen usw.

  • Portugal

    Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal (einschließlich der Autonomen Regionen Madeira und Azoren) wird derzeit gewarnt.

    Epidemiologische Lage:
    Portugal ist von COVID-19 sehr stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft.

    Einreise:
    Folgende Informationen beziehen sich auf das Festland Portugals. Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer Nukleinsäureamplifikationstest (TAAN, nicht älter als 72 Stunden) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg, nicht älter als 48 Stunden) ist für alle Reisenden auf das Festland verpflichtend. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Eine elektronische Reiseanmeldung für die Einreise auf dem Luftweg ist verpflichtend.

    Durch- und Weiterreise:
    Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten. 

    Reiseverbindungen: 
    Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg.

    Beschränkungen im Land:
    Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand. Die Regierung hat zum 1. August 2021 begonnen, die Beschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Die Ausgangssperre ist landesweit aufgehoben. Innenbereiche von Restaurants können am Wochenende (Freitag ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder:

    • ein digitales COVID-Zertifikat der EU vorliegt,
    • ein negativer PCR-Test (72 h vor Zutritt) oder ein Antigen-Schnelltest im Labor (48h vor Zutritt),
    • ein Antigen-Schnelltest in der Apotheke (24h vor Zutritt) oder
    • ein Antigen Schnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (bei Zutritt)
      durchgeführt wird.

    Hygieneregeln:
    Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand von 2 Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, eingehalten werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren.

  • Kroatien

    Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränken im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

    Epidemiologische Lage:
    Kroatien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, regional jedoch unterschiedlich. 

    Einreise:
    Reisende aus Deutschland sowie dem EU-Raum können ohne Vorlage eines Impfzertifikats, einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten kannst Du Deine Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online hinterlegen. Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften findest Du hier.

    Durch- und Weiterreise:
    Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus.

    Beschränkungen im Land:
    Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.

    Hygieneregeln:
    Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

    Besonderheiten in den Regionen:
    Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.

  • Schweiz

    Epidemiologische Lage:
    Die Schweiz ist von COVID-19 weiterhin betroffen.

    Einreise:
    Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Reisende aus Risikogebieten, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
    Grundsätzlich müssen alle Personen, die mittels Flugzeug in die Schweiz einreisen, ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen. Personen unter 16 Jahren sind von der Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten ausgenommen, ebenso Genesene für sechs Monate und Geimpfte für zwölf Monate.

    Durch- und Weiterreise:
    Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. 

    Reiseverbindungen:
    Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.

    Beschränkungen im Land:
    Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen.

    Hygieneregeln:
    Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. im Inneren von Gebäuden gelegenen Bahnhöfe usw.

  • Türkei

    Waldbrände:
    An der türkischen Mittelmeer- und Ägäisküste kommt es aktuell zu großflächigen Waldbränden bei starken Winden, insbesondere in den Provinzen Antalya, Mugla und Aydin. Auch Wohngegenden und Hotels sind von den Bränden betroffen.  

    Epidemiologische Lage:
    Die Türkei war von COVID-19 sehr stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das türkische Gesundheitsministerium.

    Einreise:
    Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen. Alle Flugreisenden über 6 Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. 
    Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab 6 Jahren bei Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:

    • Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
    • Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als  48 Stunden vor Ankunft)
    • amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
    • amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)

    Durch- und Weiterreise:
    Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der „HES-Code“ erforderlich.

    Reiseverbindungen:
    Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, pandemiebedingte Einschränkungen sind möglich. 

    Beschränkungen im Land:
    COVID-19-Beschränkungen wurden zum 1. Juli 2021 weitgehend aufgehoben. Beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.

    Hygieneregeln:
    Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.

  • Griechenland

    Epidemiologische Lage:
    Griechenland ist von COVID-19 wieder stärker betroffen.

    Einreise:
    Die Einreise auf dem See-, Luft- und Landweg ist für alle Personen ab 12 Jahren nur mit einer Bescheinigung über die 3Gs möglich. Zudem gilt eine Online-Anmeldepflicht.

    Durch- und Weiterreise:
    Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist über die Grenzübergänge Kastanies und Kipoi möglich.

    Reiseverbindungen:
    Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.

    Beschränkungen im Land:
    Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich. Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen. Auf der Webseite der griechischen Regierung findest Du eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke

    Hygieneregeln:
    Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit an belebten Plätzen im Freien getragen werden. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.

  • Großbritannien & Nordirland

    Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.

    Epidemiologische Lage: 
    Das Vereinigte Königreich und Nordirland ist von COVID-19 sehr stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
    Aktuelle Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung, für Schottland die schottische Regionalregierung.

    Einreise:
    Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind möglich, jedoch gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
    Ab dem 2. August 2021 sind Reisende, die aus Deutschland nach England und Schottland reisen, von der Quarantäne befreit, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

    • Du bist im Besitz eines Digitales COVID-Zertifikat der EU
    • Du warst in den letzten 10 Tagen vor Einreise nicht in Frankreich oder einem Land, das auf der "roten Liste" steht

    Der Test am zweiten Tag nach Einreise ist weiterhin obligatorisch und erstreckt sich auch auf Minderjährige, die in Deutschland wohnhaft sind. 
    Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. 
    Für Einreisen aus Deutschland nach England und wenn Sie sich in den zehn Tagen vor Einreise nicht in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test.
    Für vollständig Geimpfte sowie Genesene gibt es bislang keine Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Einreise.

    Durch- und Weiterreise:
    Ein Transit durch Großbritannien ist erlaubt, Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden.

    Reiseverbindungen:
    Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet.

    Beschränkungen im Land:
    England hat nahezu alle Beschränkungen aufgehoben. In London besteht weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.

    Hygieneregeln:
    Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.

  • Malta

    Epidemiologische Lage:
    Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen.

    Einreise:
    Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten "Korridorländern" einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses "Korridors" aufgehalten haben. Zu diesen "Korridorländern" zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen.
    Die nationalen Impfpässe anderer Länder werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
    Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt.
    Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor ihrer Einreise digital mit dem EU Digital Passenger Locator Form (dPLF) anmelden. 
    Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. 
    Kinder von 5 bis 11 Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden Stunden ist. Kinder unter 5 Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis.

    Reiseverbindungen:
    Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.

    Beschränkungen im Land:
    Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Friseure; Barbiere) sind geöffnet, ebenso Kinos und Theater. Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten sind möglich. Restaurants, Snackbars sowie Bars und Klubs dürfen bis Mitternacht öffnen. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt.

    Hygieneregeln:
    Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist weiterhin Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Am Strand wird es empfohlen.

Alle Informationen zu Deinem Reiseland!

Aktuelle Informationen, Einreisebeschränkungen, Hygieneregeln und weitere geltende Regeln vor Ort , gibt's hier vom auswärtigen Amt!

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