Krankenhaus Corona
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Lokalnachrichten

Neue Corona-Verordnung ab Donnerstag

Ab Donnerstag (16.09.) gelten strengere Corona-Regeln in Baden-Württemberg. Für Ungeimpfte und Nicht-Genesene ändert sich damit einiges.

Warnstufe bei 250 Corona-Intensivfällen

Die Warnstufe gilt, sobald 250 Intensivbetten im Land mit Corona-Patienten belegt sind, oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von einer Woche mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert werden (Hospitalisierungsinzidenz).

Ungeimpfte haben dann nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu öffentliche Veranstaltungen, Museen, Theater, Kinos oder Restaurants. Den PCR-Test müssen sie selbst zahlen. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus.

Zudem gibt es für Ungeimpfte und Nicht-Genesene eine Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt darf sich nur mit fünf weiteren Personen treffen.

Alarmstufe bei 390 Corona-Intensivfällen

Sobald zwei aufeinanderfolgende Tage mehr als 390 Corona-Intensivpatienten im Land belegt sind, oder wenn  die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz fünf Tage in Folge bei 12 liegt, gilt die Alarmstufe. 
Dann gilt zusätzlich die 2G-Regel. Wer also nicht geimpft oder genesen ist darf folgende Bereiche nicht mehr betreten:

  • Öffentliche Veranstaltungen wie Stadtfeste und Betriebs- und Vereinsfeiern
  • Kultureinrichtungen wie Galerien und Museen
  • Messen und Ausstellungen
  • Gastronomie und Spielhallen
  • Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Saunen und Bäder und Sportstätten
  • Touristischer Verkehr (Busreisen, Seilbahnen, Bootstouren, usw.)
  • Außerschulische Bildung wie Musik-, oder Kunstschulen
  • Sport
  • Diskotheken und Clubs
  • Bordelle

Ausnahmen

Ausgenommen von den Regeln der Warn- als auch Alarmstufe sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Schwangere und Stillende, da es für sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der Stiko gibt.

Wann werden die Regeln gelockert?

Sobald die Zahl der belegten Intensivbetten oder die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz fünf Werktage hintereinander unter dem Schwellenwert der jeweiligen Stufe liegt, werden die jeweiligen Regelungen aufgehoben.