16.08: Diese neuen Corona-Regeln gelten seit Montag
Ab heute (Montag, 16.08.21) gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Richtlinien. Diese bedeuten vor allem für Geimpfte und Genesene mehr Freiheiten. Es gilt grundsätzlich die 3G - Regel.
Ab heute (Montag, 16.08.21) gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Richtlinien. Diese bedeuten vor allem für Geimpfte und Genesene mehr Freiheiten. Es gilt grundsätzlich die 3G - Regel.
In der neuen Verordnung gibt es eine große Veränderung: Der Stufenplan fällt weg. Stattdessen gilt jetzt die 3G-Regel in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das bedeutet, dass nur Menschen, die geimpft, genesen oder getestet sind, Freiheiten genießen können. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Schnelltest/Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Fußballstadien und Kulturveranstaltungen im Freien, mit einer maximalen Personenanzahl von 5000, dürfen voll ausgelastet werden.
Sobald mehr Menschen an einen Ort passen, sollen nur noch 50% der Plätze genutzt werden - beziehungsweise maximal 25.000 Personen.
Bei Großveranstaltungen wie in Clubs und Discos brauchen Ungeimpfte einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Testpflicht hängt auch hier nicht mehr von der Inzidenz in Baden-Württemberg ab. Antigen-Tests sind noch bis zum Herbst (11. Oktober) kostenlos - danach müssen sie selbst gezahlt werden. Dabei gibt es aber Ausnahmen, z.B. bei Schwangeren, Kindern, oder Menschen, die sich nicht impfen lassen können.
Obwohl es viel weniger Einschränkungen in allen möglichen Bereichen gibt, gilt die Maskenpflicht weiterhin. Alle Menschen ab sechs Jahren müssen also einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Abstands- und Hygieneregeln und die Kontaktdaten-Erfassung sollen weiterhin eingehalten werden. Ab dem 13. September geht die Schule in Baden-Württemberg wieder los. Hier wird die Maskenpflicht auch noch zwei Wochen lang bleiben, um die Infektionsgefahr durch Reiserückkehrer einzudämmen.
Das nächste Update zur Corona-Verordnung soll es in vier Wochen geben. Dafür soll dann nicht mehr nur die Inzidenz ausschlaggebend sein, sondern vor allem auch die Auslastung der Intensivbetten, die Impfquote und die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe.