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Lokalnachrichten

Was gilt in meinem Landkreis?

20. Mai: Offene Restaurants, keine Ausgangssperre und terminfreies Shoppen – was geht wo? Hier erfährst Du ob sich möglichweise die Fahrt in die Nachbarsstadt lohnt.

Der Inzidenzwert sinkt weiter! Und das nicht nur in deutschlandweit, sondern auch bei uns in der Region. Während in Böblingen die Restaurants schon geöffnet haben, muss Stuttgart für weitere Lockerungen noch zwei Tage unter 100 bleiben. Was gilt jetzt eigentlich wo und ab wann? Eines vorweg – ab nächster Woche könnte in der gesamten Region die Notbremse wegfallen. Wir haben das für Dich mal zusammengefasst.

Im Folgenden bezieht sich der Inzidenzwert auf den Stand vom 20.05.21, 03:10 Uhr, Quelle ist das Robert-Koch-Institut.

  • Böblingen (77,4)

    Der Inzidenzwert liegt in Böblingen schon seit mehr als 5 Tagen unten 100. Die Notbremse wurde deswegen aufgehoben und schon seit Montag (17.05.) gelten hier viele Lockerungen.
    Konkret bedeutet das:

    • Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
    • Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
    • Die Gastronomie darf nicht nur im Außenbereich, sondern auch in Innenräumen von 6 – 21 Uhr öffnen. Gäste benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis.
    • Shoppen ist wieder ohne vorherigen Termin möglich. Vorausgesetzt man hat einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Ansonsten ist eine Voranmeldung nötig.
    • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt.
    • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen auf Sportanlagen im Freien erlaubt.
    • Schwimmbäder dürfen ihre Außenbereiche öffnen.
    • Kinos und Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 100 Besuchern stattfinden.
    • Hotels dürfen nun auch wieder für Privatreisende öffnen.
    • Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Freizeiteinrichtungen im Freien haben geöffnet.
  • Stuttgart (85,2)

    +++Aktualisierung: Die Stadt Stuttgart hat zu frühe Öffnungen angekündigt. Die Landesregierung pfeift die Stadt zurück. Laut Sozialministerium darf Stuttgart erst am Donnerstag (27. Mai) Lockerungen umsetzen, vorausgesetzt die Inzidenz bleibt unter 100. +++

    Stuttgart fiel am Dienstag (18.05.) das erste Mal unter die 100 Grenze. Lockerungen wie zum Beispiel in Böblingen, wären also frühestens ab Montag (24.05.) möglich. Bis dahin gelten die bisherigen Corona-Maßnahmen. Ab Freitag (21.05.) darf der Einzelhandel aber wieder öffnen:

    • Click & Meet mit vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und tagesaktuellen negativen Testergebnis oder Impf- oder Genesen-Nachweis.
  • Ludwigsburg (87,8)

    Der Landkreis Ludwigsburg ist ebenfalls auf dem besten Weg ab nächster Woche die Bundesweite-Notbremse aufheben zu können. Wenn die Inzidenz in den nächsten Tagen unter 100 bleibt, würden ab Montag (24.05.) zum Beispiel wieder die Ausgangssperre wegfallen, die Gastronomie dürfte öffnen und die Kontaktbeschränkungen würde gelockert werden.
    Solang gelten die üblichen Maßnahmen der Notbremse mit folgenden Lockerungen:

    • Das Blühende Barock ist geöffnet. Es ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test erforderlich oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis.
    • Click & Meet ist seit dem 19.05. möglich
  • Rems-Murr-Kreis (93,6)

    Auch im Rems-Murr-Kreis sinkt die 7-Tage-Inzidenz stetig. Letzten Freitag (14.05) wurde bereits die 150-Grenze geknackt. Das macht den Weg für den Einzelhandel wieder frei.
    Laut dem Robert-Koch-Institut lag der Landkreis heute (20.05.) unter 100. Was bedeutet, dass ab Freitag (28.05) auch die Notbremse aufgehoben werden könnte, sollte die Inzidenz weiter unten bleiben.
    Bis dahin gelten die bisherigen Maßnahmen mit folgender Ausnahme:

    • Click & Meet ist ab Freitag (21.05) wieder möglich.
  • Esslingen (96,4)

    Esslingen hat laut Robert-Koch-Institut heute (20.05.) die 100 Grenze erstmals wieder unterschritten. Wie im Rems-Murr-Kreis könnte die Notbremse dann frühestens nächsten Freitag (28.05) aufgehoben werden. Unter 150 liegt der Landkreis aber schon länger, weswegen seit letztem Sonntag (16.05.) Lockerungen für den Einzelhandel in Kraft getreten sind.
    Bis maximal zum 28.05. gelten also weiter die bisherigen Maßnahmen der Notbremse. Aktuell ist Folgendes möglich:

    • Click & Meet ist offiziell seit dem 16.05. wieder möglich.
  • Göppingen (71,3)

    Auch Göppingen hatte diese Woche nach langer Zeit endlich wieder eine Inzidenz von unter 100. Somit könnten auch hier ab nächster Woche mehrere Einschränkungen wieder gelockert werden. Ab morgen (21.05.) ist aber zumindest wieder die Öffnung des Einzelhandels erlaubt. Bis dahin bleiben die Regeln der Notbremse bestehen. Möglich ab dem 21.05. ist konkret:

    • Click & Meet mit vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und tagesaktuellen negativen Testergebnis oder Impf- oder Genesen-Nachweis.
  • Reutlingen (69,7)

    Reutlingen lockert pünktlich zum Pfingstwochenende. Da auch heute der Inzidenzwert weiter unter 100 liegt, treten ab Samstag (22.05.) zahlreiche Lockerungen in Kraft. Dann gilt:

    • Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
    • Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
    • Die Gastronomie darf nicht nur im Außenbereich, sondern auch in Innenräumen von 6 – 21 Uhr öffnen. Gäste benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis.
    • Shoppen ist wieder ohne vorherigen Termin möglich. Vorausgesetzt man hat einen tagesaktuellen negativen Corona-Test. Ansonsten ist eine Voranmeldung nötig.
    • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt.
    • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen auf Sportanlagen im Freien erlaubt.
    • Schwimmbäder dürfen ihre Außenbereiche öffnen.
    • Kinos und Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 100 Besuchern stattfinden.
    • Hotels dürfen nun auch wieder für Privatreisende öffnen.
    • Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Freizeiteinrichtungen im Freien haben geöffnet.
  • Tübingen (79,2)

    Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz in Tübingen gestern leicht gestiegen ist, liegt der Wert im Vergleich zu anderen Landkreisen niedriger. Grund für den Anstieg ist vermutlich ein Ausbruch in einem Kindergarten. Trotzdem liegt auch Tübingen heute den fünften Tag in Folge unter 100, was bedeutet, dass ab Samstag (22.05.) folgende Lockerungen gelten:

    • Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
    • Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
    • Die Gastronomie darf nicht nur im Außenbereich, sondern auch in Innenräumen von 6 – 21 Uhr öffnen. Gäste benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis.
    • Shoppen ist wieder ohne vorherigen Termin möglich. Vorausgesetzt man hat einen tagesaktuellen negativen Corona-Test. Ansonsten ist eine Voranmeldung nötig.
    • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt.
    • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen auf Sportanlagen im Freien erlaubt.
    • Schwimmbäder dürfen ihre Außenbereiche öffnen.
    • Kinos und Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 100 Besuchern stattfinden.
    • Hotels dürfen nun auch wieder für Privatreisende öffnen.
    • Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Freizeiteinrichtungen im Freien haben geöffnet.

Sollten die Infektionszahlen wieder höher als 100 sein, müssen die Maßnahmen wieder verschärft werden. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz 3 Tage in Folge über 100 liegt (hier zählt auch der Sonntag dazu) treten die Verschärfungen am nächsten Tag wieder in Kraft. Dabei gelten die Zahlen des Robert-Koch-Instituts, nicht die des Landesgesundheitsamts, diese weichen teilweise voneinander ab.

Hier findest du eine Übersicht über weitere mögliche Öffnungsschritte