Endlich wieder leben
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ENDLICH. WIEDER. LEBEN!

Nach 15 Monaten durchhalten hast Du es jetzt geschafft! – Wir feiern mit Dir den Start in unser freies Leben!

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Was Du jetzt verdient hast, ist ein unvergesslicher Sommer. Und wir möchten Dir dabei helfen! Jeden Morgen um 7 nach 7 schenken wir Dir, Deiner Familie und Deinen Freunden die Erlebnisse, auf die wir alle viel zu lange verzichten mussten! Ab dem 02. Juni klingelt deshalb jeden Morgen ein Telefon in der Region. Wer den Anruf entgegennimmt, bekommt seinen Wunsch erfüllt.

Kurz gesagt - alle! Den erste Bierkasten, den Du mit Deinem besten Freund trinkst, der erste Kurzurlaub mit der Familie, den ersten Freizeitparkbesuch mit Deinen Kindern oder das erste Abendessen mit Deiner Frau oder Deinem Mann - Deiner Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. 

Schreib uns einfach was Du gerne erleben möchtest und wir kümmern uns drum! Unten findest Du das passende Formular dazu. Einfach ausfüllen und gewinnen!

Ganz einfach - Telefon bereithalten! Wir rufen immer um 7 nach 7 (von Montag bis Freitag) eine Person an. Sobald Dein Telefon klingelt und Du im Studio durchkommst, gewinnst Du deine Wunschaktion.

Deiner Fantasie sind keine Grenzen gesetzt

Endlich wieder Leben
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Das ist erlaubt

  • Inzidenz unter 100
    • Kontakte: Es dürfen sich wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Auch vollständig Geimpfte oder Genesene zählen nicht als weitere Person dazu. Paare gelten auch als ein Haushalt.
    • Kitas und Schulen: Kitas gehen wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Grundschulen können ohne Abstand in den Präsenzbetrieb gehen. Alle andere Klassenstufen haben Präsenzunterricht im Wechselmodell. Für Abschlussklassen können Ausnahmen gelten. Für Präsenzunterricht müssen zwei Corona-Tests pro Woche durchgeführt werden.
    • Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Massage-, oder Tattoo Studios dürfen wieder öffnen. Wenn während der Behandlung eine Maske getragen werden kann, ist auch kein Test mehr nötig
  • Inzidenz 5 Tage unter 100 (Öffnungsschritt 1)
    • Ausgangssperre: Die Ausgangssperre wird aufgehoben.
    • Gastronomie: Die Gastronomie darf sowohl den Außen- als auch den Innenbereich von 6-21 Uhr wieder öffnen.
      Für einen Besuch ist ein negativer Corona-Test notwendig, der max. 24h alt ist, oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis.
    • Einzelhandel: Shoppen ist wieder ohne vorherigen Termin möglich.
    • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport: Im Freien dürfen bis zu 20 Personen auf einer Sportanlage sein. Bei Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports dürfen draußen bis zu 100 Zuschauer*innen dabei sein.
    • Schwimmbäder: Schwimmbäder dürfen ihre Außenbereiche öffnen und auch Badeseen mit kontrolliertem Zugang sind wieder offen.
    • Kulturveranstaltungen, Museen, Zoos, etc.: Kinos und Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 100 Besuchern stattfinden. Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Freizeiteinrichtungen im Freien haben geöffnet.
    • Hotels: Hotels dürfen nun auch wieder für Privatreisende öffnen.
  • Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter (Öffnungsschritt 2)
    • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport: Im Freien und Innen dürfen Sportanlagen, Sportstätten und Sportstudios wieder öffnen. Bei Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports dürfen innen und außen bis zu 250 Zuschauer*innen dabei sein.
    • Kulturveranstaltungen, Museen, Zoos, etc.: Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 250 und innen mit bis zu 100 Personen stattfinden. 
    • Wellnessbereiche und Saunen: Diese Angebote dürfen innen und außen für Gruppen mit bis zu 10 Personen öffnen.
    • Schwimmbäder: Schwimmbäder dürfen ihre Außen- und Innenbereiche öffnen.
    • Messen, Ausstellungen und Kogresse: Dürfen unter Auflagen ebenfalls wieder Besucher empfangen.
  • Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter (Öffnungsschritt 3)
    • Kulturveranstaltungen, Museen, Zoos, etc.: Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 500 und innen mit bis zu 250 Personen stattfinden. 
    • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder: Dürfen ihre Innen- und Außenanlagen wieder öffnen.
    • Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen: Dürfen wieder öffnen.
  • Inzidenz unter 50
    • Kontakte: Es dürfen sich wieder maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. 
    • Archive, Büchereien und Bibliotheken: Dürfen  ohne Auflagen wieder öffnen.
    • Zoologische und botanische Gärten: Dürfen ohne Auflagen wieder öffnen.

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