Diesel-fahrverbot_Autofriedhof
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Diesel-Fahrverbote in Stuttgart: Das musst Du wissen

Es ist ein ewiges Thema, das den meisten Stuttgartern vermutlich schon aus den Ohren heraus hängt. Viele haben vielleicht auch einfach den Überblick verloren oder mittlerweile einfach keine Lust mehr.

Aktueller Stand

Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Stuttgart Fahrverbote für alle Diesel-PKW der Euronorm 5 und schlechter. Das heißt, dass die betroffenen Dieselfahrzeuge, die in der Klasse Euro-5 oder schlechter eingestuft sind, bestimmte Strecken nicht mehr befahren dürfen. Betroffen ist die sogenannte "kleine Umweltzone", also der Stuttgarter Talkessel sowie die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen. Welche Stadtteile das genau umfasst seht Ihr weiter unten in diesem Artikel. 

Die neue Regelung ersetzt das bisherige Euro-5-Fahrverbot auf einzelnen Teilstrecken, ab jetzt sind "ältere" Dieselfahrzeuge auf keiner Straße in der Umweltzone mehr erlaubt. Ausnahmen hiervon gelten nur für den Lieferverkehr, Zwei- und Dreiräder und Arbeitsmaschinen und -geräte. Auch Fahrzeuge mit Mischantrieb, also Hybridfahrzeuge, die beispielsweise zum Teil mit Strom betrieben werden, sind von den Verboten ausgenommen. Außerdem kann in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, dies gilt aber nicht mehr für Anlieger. 

Über 100€ für einen Verstoß

Ein Verstoß gegen die Fahrverbote kostet 80 Euro plus Gebühren, was insgesamt 108,50 Euro ergibt. Bei der aktuellen Umstellung der Fahrverbote gibt es eigentlich keine Übergangszeit, die Strafe gilt also bereits sein Anfang Juli. Aufgrund einer Eilklage des Landes Baden-Württemberg, die letztendlich jedoch abgelehnt wurde, sind noch nicht überall Schilder aufgestellt. Das bedeutet, dass noch keine Strafe droht, wenn kein Schild auf das Verbot hinweist. 

Das Land Baden-Württemberg versucht weiterhin, mit einer Vollstreckungsabwehrklage und zusätzlich einem einstweiligen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Euro-5-Fahrverbote zu verhindern. Bis das Gericht über diese Klagen entschieden hat, wird das Fahrverbot aber auf jeden Fall durchgesetzt. 

Diesel_Kraftstoff
pixabay
Diesel_Kraftstoff

Was Ihr wissen müsst!

Warum soll es überhaupt Fahrverbote geben? 

Ein Verstoß gegen die Fahrverbote kostet 80 Euro plus Gebühren, was insgesamt 108,50 Euro ergibt. Bei der aktuellen Umstellung der Fahrverbote gibt es eigentlich keine Übergangszeit, die Strafe gilt also bereits sein Anfang Juli. Aufgrund einer Eilklage des Landes Baden-Württemberg, die letztendlich jedoch abgelehnt wurde, sind noch nicht überall Schilder aufgestellt. Das bedeutet, dass noch keine Strafe droht, wenn kein Schild auf das Verbot hinweist. 

Das Land Baden-Württemberg versucht weiterhin, mit einer Vollstreckungsabwehrklage und zusätzlich einem einstweiligen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Euro-5-Fahrverbote zu verhindern. Bis das Gericht über diese Klagen entschieden hat, wird das Fahrverbot aber auf jeden Fall durchgesetzt. 

Für wen sollen sie gelten?

An sich gelten die Fahrverbote für alle Dieselautos in der Region Stuttgart, die mit den Euronormen 1-4 registriert sind. So sind in Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis insgesamt 534.573 Dieselautos zugelassen, davon haben 188.163 die Euronormen 1 bis 4.

Anwohner hatten bis zum 01.04.2019 eine Schonfrist, für sie galten die Fahrverbote bisher also noch nicht. Nach dem Ende dieser Schonfrist müssen sich Anwohner genauso an die neuen Regeln halten wie alle anderen auch. 

Fahrzeugschein
Fahrzeugschein

Woher weiß ich, was ich für einen Diesel fahre?

Euro 4, Euro 5 oder doch Euro 6? Das kann ganz schön verwirrend sein. Was bedeutet dieses Euro eigentlich? An sich steckt nicht viel dahinter. Die sogenannten Euronormen sind Verordnungen der Europäischen Union, welche die niedrigsten Maximalwerte für Partikel- und Stickoxid-Emissionen von einem Fahrzeug festlegen. Dabei gilt ganz einfach: Je höher die Zahl, desto sauberer ist Dein Auto.

In welche Euronorm Dein Auto fällt, kannst Du ganz einfach herausfinden. - Die Info steht auf Deinem Fahrzeugschein!

Polizei_Blaulicht
Polizei_Blaulicht

Wie wird das eigentlich kontrolliert?

Jeden Tag wird die Polizei im Einsatz sein und die Einfahrtberechtigungen sowohl im fließenden- , als auch im ruhenden Verkehr kontrollieren. Das bedeutet, dass fahrende und parkende Autos kontrolliert werden. 
Alte Autos, die durch ihre äußeren Merkmale leichter einzuordnen sind, liegen besonders im Fokus der Polizisten. 
Eine weitere Besonderheit: Alle anderen Verkehrsvergehen in der Umweltzone Stuttgart werden ebenfalls auf das Diesel-Verkehrsgebot überprüft. Das bedeutet: Wenn Du zu schnell fährst oder falsch parkst und ein Knöllchen bekommst und zusätzlich einen Euro 4,3,2 oder 1 Diesel fährst, bekommst Du gleich zwei Strafen. Eine Strafe fürs Falschparken oder zu schnell Fahren und ein Knöllchen wegen unerlaubten Fahrens mit einem "Schmutz-Diesel" in der Umweltzone. Das Ordnungsamt registrierte von April bis Ende Dezember 2019 2943 Verstöße. Es fielen gut 6700 Fahrzeuge auf, die nicht in die Umweltzone hätten fahren dürfen, jedoch wurde bei mehr als der Hälfte eine Ausnahmegenehmigung nachgewiesen.

  • Methode 1

    Eine "elektronische Vignette" soll Abhilfe schaffen. Die ersten Schritte hat die E-Vignette bereits in einzelnen Bundesländern eher mittelmäßig absolviert. Beim Aussieben der Daten hat die Testsoftware in Baden-Württemberg, die die Vignetten erfasst, eine Fehlerquote von bis zu 92%. Marktreif ist das noch nicht.

  • Methode 2

    Sogenannte RFID-Funksender sollen eingeführt werden. Es werden Transponder hinter die Windschutzscheibe oder an das Nummernschild sichtbar befestigt. Die RFID-Chips enthalten alle relevanten Daten über das Fahrzeug. Ist es ein Diesel - ja oder nein? Kontrollstationen sollen beim Vorbeifahren die Chips auslesen können. 
    Ob das mit dem deutschen Gesetz vereinbar ist, ist allerdings fraglich. 

  • Methode 3

    Anders als die "E-Vignette" soll eine "Digitale-Vignette" helfen. Österreich gilt hier als Vorbild. Man kann dort eine Vignette online erwerben, die Überprüfung erfolgt über eine frei zugängliche Datenbank der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. 

  • Methode 4

    Oft diskutiert und aus Sicht der Datenschützer die beste Alternative ist die Blaue Plakette. Die Daten werden nur einmal erfasst und fallweise kontrolliert. Blau darf in die Umweltzonen reinfahren - der Rest nicht. Ein Blick in die Windschutzscheibe genügt. 

Wie hoch sind die Strafen?

Missachtet Ihr das Verbot, müsst Ihr mit einer Strafe von 80€ rechnen. Der Bund beruft sich hier auf das Bundesemissionsgesetz. Bei dem Bußgeld bleibt es aber nicht - Gebühren und Auslagen erwarten Euch. 108,50 Euro soll ein Verstoß insgesamt kosten. Es wird aber keinen Punkt in Flensburg geben.

Auto_Fahrverbot_Diesel
Auto_Fahrverbot_Diesel

Wo gelten die Verbote?

Das Stuttgart Probleme mit der Luft hat ist nun wirklich kein Geheimnis mehr. Die Umweltzone Stuttgart weitet sich von Plieningen bis nach Stammheim und Mühlhausen aus. Feinstaubalarm und die grüne Plakette haben nicht ausgereicht, um die Luft im Kessel sauberer zu machen. Die neuen Verbote gelten in der gesamten Umweltzone Stuttgart. Diese Gebiete sind betroffen:

Stammheim, Mühlhausen, Zuffenhausen, Weilimdorf, Feuerbach, Münster, Bad Cannstatt, S-Nord, S-Ost, S-Mitte, S-Süd, S-West, Botnang, Vaihingen, Möhringen, Degerloch, Sillenbuch, Wangen, Unter-/ Obertürkheim, Hedelfingen, Birkach, Plieningen, Vaihingen

Auto_Werkstatt
Auto_Werkstatt

Was kannst Du tun?

Nachrüsten

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt seit 2019 diverse SCR-Systeme für Euro 5-Diesel von BMW, Mercedes, Volvo und dem VW-Konzern, die den Stickoxidausstoß im Alltagsbetrieb senken.

Um welche Modelle es sich handelt, könnt Ihr Hier nachlesen. Mercedes und der VW-Konzern unterstützen euch hierbei finanziell, anders sieht es bei BMW und Volvo aus hier gibt es leider keine Unterstützung. Warum? Sie finden die Nachrüstung zu teuer und zu aufwändig für zu wenig NOx-Reduktion. Bei der Nachrüstung baut man einen speziellen Katalysator in das Auto ein, bei dem ein Abgasstrang integriert ist. Mithilfe des Harnstoffs AdBlue werden die giftigen Stickoxide unschädlich gemacht.

Nicht nur der Umbau an sich spielt finanziell eine Rolle. Auch die laufenden Betriebskosten sollten nicht vernachlässigt werden. Der zusätzliche AdBlue-Verbrauch hängt von vielen verschiedenen Einflussfaktoren ab, weshalb keine pauschale Antwort über den Verbrauch getroffen werden kann.  

Der ADAC führte einen Alltagstest durch und lag bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 0,07-0,37l pro 100 km.

Durch den nachgerüsteten Katalysator darf gemäß den Richtlinien auch ein Kraftstoffmehrverbrauch bzw. mehr CO₂ Ausstoß von bis zu sechs Prozent gegeben sein. Diese Rahmen werden auch meist ausgenutzt.

Die Ausnahmen

Natürlich ist auch nicht jeder von diesem Fahrverbot betroffen. Es gibt Ausnahmen - so ist zum Beispiel der Lieferverkehr ausgenommen (sofern das mit Schildern gekennzeichnet ist). Es ist schwierig, für alle eine gerechte Lösung zu finden, Ausnahmen sind hier in dem Fall die Regel. Hier gibt es alle Ausnahmen auf einen Blick!

  • Eine Liste aller Ausnahmen
    • Mobile Maschinen und Geräte (zum Beispiel Stapler mit Kennzeichen)
    • Arbeitsmaschinen
    • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    • Zwei-und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" 
    • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" der "Bl" nachweisen können
    • Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz, die Polizei und den Zolldienst, für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und auch Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Sonderrechte genießen auch Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind
    • Oldtimer, die ein "H"-Kennzeichen haben
    • Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
    • Fahrten mit Ausfuhrkennzeichen
    • Bestattungsfahrzeuge
    • Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr und sonstige mit Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz
    • Carsharingfahrzeuge
    • Medizinische Notfälle
    • Kraftfahrzeuge im Linienverkehr wie beispielsweise Busse der SSB (bis 31. Dezember 2020)
  • Wie und wo kann ich diese beantragen?

    Eine Ausnahme zu beantragen erfordert etwas Papierkram. Im Amt für öffentliche Ordnung wurde ein eigenes Team für genau diese Genehmigungen gebildet. Ab Montag, den 03.12.2018 könnt Ihr die erforderlichen Daten für eine Ausnahme auf dieser Seite hochladen. Oder Ihr geht einfach zum Amt und bearbeitet mit einem Mitarbeiter vor Ort den ganzen Papierkram. Auch per E-Mail oder Post können Ausnahmen beantragt werden.

    Adresse:
    Jägerstraße 14
    70174 Stuttgart

    E-Mail:
    [email protected]

    Telefon:
    +49 711/216-32120

    Öffnungs- und Sprechzeiten:
    Montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr
    Donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr

    Zusätzliche Sprechzeiten:
    Service-Center der Stadt Stuttgart, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der zentralen Behördennummer 115.

     

    Die Mitarbeiter werden die Anträge so schnell wie möglich bearbeiten. Wie lange die Bearbeitungszeit dauert, hängt vom Einzelfall, aber auch von der Anzahl der eingegangenen Anträge ab.

     

  • Wie viel kostet eine Genehmigung?

    Eine Ausnahmegenehmigung wird nichts kosten. 

  • Wie lange gelten die Ausnahmen?

    Die Ausnahmen werden maximal für ein Jahr befristet. Dann müsst Ihr neue Genehmigungen beantragen.