Baden-Württemberg: Weitere Lockerungen ab dem 7. Juni
04.06: Es könnte doch noch ein unbeschwerter Sommer werden! Ab 7. Juni tritt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft.
04.06: Es könnte doch noch ein unbeschwerter Sommer werden! Ab 7. Juni tritt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft.
Die Lockerungen der Beschränkungen sind abhängig vom Infektionsgeschehen. Aus diesem Grund geht die Politik Schritt für Schritt vor. Das heißt, wenn man weiterhin vorsichtig mit der aktuellen Lage umgeht, wird es immer mehr Freiheiten geben. Der bereits laufende Öffnungsstufen-Plan gilt immer noch.
Es gibt eine Erleichterung für alle Schülerinnen und Schüler: Corona-Schnelltests, die von der Schule bescheinigt wurden, gelten jetzt für 60 Stunden und können für mehr Bereiche eingesetzt werden, zum Beispiel im Vereinssport.
Wenn die Inzidenz von 35 an sieben Tagen in Folge in einem Stadt- oder Landkreis unterschritten wird, kann die Außengastronomie ohne einen negativen Test, einen Nachweis der Genesung oder Impfung besucht werden.
Je nach Inzidenzwerten können Landkreise auch die abendliche Sperrstunde verändern. Dann können Restaurants sogar bis ein Uhr nachts öffnen. Dies können die Landkreise dann ab Montag entscheiden, wobei es hier zu deutlichen Unterschieden je nach Landkreis kommen kann.
Wenn die Inzidenz von 35 an sieben Tagen in Folge in einem Stadt- oder Landkreis unterschritten wird, können ebenfalls Freibäder, Open-Air-Veranstaltungen u.ä. ohne einen negativen Test, ein Nachweis der Genesung oder Impfung besucht werden.
Mit Test und Nachweis ist es ebenfalls Gasthäusern erlaubt, Feiern mit bis zu 50 Personen zu bewirten - allerdings weiterhin unter Einhaltung der Hygienevorgaben. Zudem dürfen Kultur- und Sportveranstaltungen mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern im Freien veranstaltet werden.
Die Öffnungsstufen eins bis drei kommen auch dem Vereinssport zugute. Dieser ist ab Montag dann auch außerhalb von Sportanlagen möglich.
Auch Amateur-Wettkampfveranstaltungen sind dann wieder möglich:
Ab heute können auch Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Vergnügungsstätten in Stufe zwei und drei wieder öffnen.