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Lokalnachrichten

Baden-Württemberg: Weitere Lockerungen ab dem 7. Juni

04.06: Es könnte doch noch ein unbeschwerter Sommer werden! Ab 7. Juni tritt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft.

Die Lockerungen der Beschränkungen sind abhängig vom Infektionsgeschehen. Aus diesem Grund geht die Politik Schritt für Schritt vor. Das heißt, wenn man weiterhin vorsichtig mit der aktuellen Lage umgeht, wird es immer mehr Freiheiten geben. Der bereits laufende Öffnungsstufen-Plan gilt immer noch.

Diese Regeln sind neu:

  • Schule und Hobbys

    Es gibt eine Erleichterung für alle Schülerinnen und Schüler: Corona-Schnelltests, die von der Schule bescheinigt wurden, gelten jetzt für 60 Stunden und können für mehr Bereiche eingesetzt werden, zum Beispiel im Vereinssport.

  • Gastronomie

    Wenn die Inzidenz von 35 an sieben Tagen in Folge in einem Stadt- oder Landkreis unterschritten wird, kann die Außengastronomie ohne einen negativen Test, einen Nachweis der Genesung oder Impfung besucht werden.   

  • Sperrstunde

    Je nach Inzidenzwerten können Landkreise auch die abendliche Sperrstunde verändern. Dann können Restaurants sogar bis ein Uhr nachts öffnen. Dies können die Landkreise dann ab Montag entscheiden, wobei es hier zu deutlichen Unterschieden je nach Landkreis kommen kann. 

  • Freizeit

    Wenn die Inzidenz von 35 an sieben Tagen in Folge in einem Stadt- oder Landkreis unterschritten wird, können ebenfalls Freibäder, Open-Air-Veranstaltungen u.ä. ohne einen negativen Test, ein Nachweis der Genesung oder Impfung besucht werden.  

  • Veranstaltungen

    Mit Test und Nachweis ist es ebenfalls Gasthäusern erlaubt, Feiern mit bis zu 50 Personen zu bewirten - allerdings weiterhin unter Einhaltung der Hygienevorgaben. Zudem dürfen Kultur- und Sportveranstaltungen mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern im Freien veranstaltet werden.  

    Die Öffnungsstufen eins bis drei kommen auch dem Vereinssport zugute. Dieser ist ab Montag dann auch außerhalb von Sportanlagen möglich.

    Auch Amateur-Wettkampfveranstaltungen sind dann wieder möglich:

    • In Stufe eins im Freien mit 100 Personen.
    • In Stufe zwei im Freien mit 250 und in geschlossenen Räumen mit 100 Personen.
    • In der letzten Stufe können 500 Personen im Freien und 250 in geschlossenen Räumen zusammenkommen. 
  • Vergnügungsstätten

    Ab heute können auch Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Vergnügungsstätten in Stufe zwei und drei wieder öffnen.  

Der Stufenplan:

  • Inzidenz unter 100
    • Kontakte: Es dürfen sich wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Auch vollständig Geimpfte oder Genesene zählen nicht als weitere Person dazu. Paare gelten als ein Haushalt.
    • Kitas und Schulen: Kitas gehen wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Grundschulen können ohne Abstand in den Präsenzbetrieb gehen. Alle andere Klassenstufen haben Präsenzunterricht im Wechselmodell. Für Abschlussklassen können Ausnahmen gelten. Für Präsenzunterricht müssen zwei Corona-Tests pro Woche durchgeführt werden.
    • Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Massage-, oder Tattoo Studios dürfen wieder öffnen. Wenn während der Behandlung eine Maske getragen werden kann, ist auch kein Test mehr nötig.
  • Inzidenz 5 Tage unter 100 (Öffnungsschritt 1)
    • Ausgangssperre: Die Ausgangssperre wird aufgehoben.
    • Gastronomie: Die Gastronomie darf sowohl den Außen- als auch den Innenbereich von 6-21 Uhr wieder öffnen.
      Für einen Besuch ist ein negativer Corona-Test notwendig, der max. 24h alt ist, oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis.
    • Einzelhandel: Shoppen ist wieder ohne vorherigen Termin möglich.
    • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport: Im Freien dürfen bis zu 20 Personen auf einer Sportanlage sein. Bei Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports dürfen draußen bis zu 100 Zuschauer*innen dabei sein.
    • Schwimmbäder: Schwimmbäder dürfen ihre Außenbereiche öffnen und auch Badeseen mit kontrolliertem Zugang sind wieder offen.
    • Kulturveranstaltungen, Museen, Zoos, etc.: Kinos und Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 100 Besuchern stattfinden. Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Freizeiteinrichtungen im Freien haben geöffnet.
    • Hotels: Hotels dürfen nun auch wieder für Privatreisende öffnen.
  • Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter (Öffnungsschritt 2)
    • Gastronomie: Die Gastronomie darf nun bis 22 Uhr öffnen.
    • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport: Im Freien und innen dürfen Sportanlagen, Sportstätten und Sportstudios wieder öffnen. Bei Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports dürfen innen und außen bis zu 250 Zuschauer*innen dabei sein.
    • Kulturveranstaltungen, Museen, Zoos, etc.: Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 250 und innen mit bis zu 100 Personen stattfinden. 
    • Wellnessbereiche und Saunen: Diese Angebote dürfen innen und außen für Gruppen mit bis zu 10 Personen öffnen.
    • Schwimmbäder: Schwimmbäder dürfen ihre Außen- und Innenbereiche öffnen.
    • Messen, Ausstellungen und Kogresse: Dürfen unter Auflagen ebenfalls wieder Besucher empfangen.
  • Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter (Öffnungsschritt 3)
    • Kulturveranstaltungen, Museen, Zoos, etc.: Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 500 und innen mit bis zu 250 Personen stattfinden. 
    • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder: Dürfen ihre Innen- und Außenanlagen wieder öffnen.
    • Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen: Dürfen wieder öffnen.
  • Inzidenz unter 50
    • Kontakte: Es dürfen sich wieder maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. 
    • Archive, Büchereien und Bibliotheken: Dürfen ohne Auflagen wieder öffnen.
    • Zoologische und botanische Gärten: Dürfen ohne Auflagen wieder öffnen.